Impressum & AGBs

Betreiber der Website

Berliner Chormusik-Verlag
Edition Musica Rinata
Stefan Rauh
Salzachstr. 28a | 14129 Berlin
Telefon: [+49 30] 62.72.23.03 | Telefax: [+49 30] 62.72.23.79
E-Mail: contact@berliner-chormusik-verlag.de

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Hasenheide 9 | 10967 Berlin

Internet: www.prosales24.de

  1. Geltungsbereich
    Allen Angeboten, Verträgen, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Berliner Chormusik-Verlages (BCV) liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
    Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, ohne dass es ihrer nochmaligen Einbeziehung bedarf.
    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.
    Weitere Vereinbarungen und mündlichen Nebenabreden sind nicht getroffen.
    Werden diese AGB gegenüber Unternehmern verwendet (natürlichen oder juristischen Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln), bedürfen alle Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden der schriftlichen Bestätigung.

  2. Lieferungen und Leistungen
    Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung, spätestens jedoch durch Auslieferung der Ware an den Kunden zustande.
    Der Berliner Chormusik-Verlag ist berechtigt, die Lieferung zu verweigern, wenn sich nach dem Vertragsschluss herausstellt, dass die wirtschaftliche Lage des Kunden derart ist, dass berechtigter Anlass zur Befürchtung besteht, der Kunde werde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachkommen. Stellt sich dies erst nach der Lieferung heraus, ist der BCV zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    Alle Fälle höherer Gewalt hemmen den Lauf von Lieferfristen. Dies gilt auch im Verzug. Höhere Gewalt umfasst alle Leistungshindernisse, die trotz Beachtung der verkehrsüblichen Sorgfalt nicht verhindert werden können und die nicht verschuldeten Maßnahmen eines Arbeitskampfes gleich ob bei einem Dritten oder beim BCV. Außerdem bleibt richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.
    Soweit das bei verkehrsüblicher Sorgfalt nicht verhinderbare Leistungshindernis länger als 6 Wochen andauert, ist der BCV berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    Fall der BCV mit einer Lieferung mehr als 4 Wochen in Verzug geraten ist, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.
    Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung den Betrieb des BCV verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Gleiches gilt, falls der Versand ohne das Verschulden des BCV unmöglich oder verzögert wird.

  3. Preise und Zahlungsbedingungen
    Kauft ein Kunde pro Bestellung und Werk mind. 30 Exemplare, so erhält er einen Mengenrabatt von 10 % auf den Listenpreis, bei einer bestellten Menge pro Werk und Bestellung von mind. 50 Exemplaren, erhält er 15 % Mengenrabatt.
    Je Lieferung wird eine Porto- u. Verpackungspauschale von 2,50 € berechnet, es sei denn, dass höhere Kosten angefallen sind.
    Zahlungen sind bis spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware ohne Abzüge und spesenfrei auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten.
    Eine Verpflichtung zur Entgegennahme von Schecks oder Wechseln besteht nur, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. Wird ein solches Zahlungsmittel angenommen, wirkt diese Leistung lediglich erfüllungshalber, d.h., die Annahme gewährt eine zusätzliche Befriedigungsmöglichkeit bei weiter bestehender bisheriger Schuld.
    Bei Zahlungsverzug berechnet der BCV – bei vorbehaltender Geltendmachung eines höheren Schadens – Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz. Ist der Schuldner kein Verbraucher, werden 8 % über dem Basiszinssatz berechnet. Der Nachweis, dass lediglich ein geringerer Schaden eingetreten ist, steht frei. Bei Zahlungsverzug ist der BCV berechtigt, für eine Mahnung Kosten in Höhe von 5,00 € in Rechnung zu stellen.
    Zahlungen werden zunächst auf die älteren Schulden angerechnet, dann auf die jüngeren. Ist der Schuldner verpflichtet, außer der Hauptleistung Kosten und Zinsen zu zahlen, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.
    Die Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, seine Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder unstrittig. Der Kunde kann keine Zurückbehaltungsrechte aufgrund eines in einem anderen Vertragsverhältnis wurzelnden Gegenanspruches geltend machen. Ist der Kunde Unternehmer, sind seine Zurückbehaltungsrechte darüber hinaus insgesamt ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unstrittig.

  4. Händler
    Der Preis lt. Preisliste ist für den Weiterverkauf der Ware für den Händler zwingend, er darf davon weder nach oben noch nach unten abweichen (Buchpreisbindung).
    Kauft ein einzelner Kunde im Handel Mengen, die den Mengenrabatt gem. Pkt. 3 dieser AGB nach sich ziehen, so ist dieser Rabatt vom Händler dem Kunden zu gewähren; durch die Vorgabe der Mengenrabattstaffel in der Preisliste unterliegt auch diese Regelung der Buchpreisbindung und ist vom Händler beim Weiterverkauf nicht zu verändern. Die Mengenrabattstaffeln lt. Pkt. 3 dieser AGB gelten auch für den Händler.

  5. Eigentumsvorbehalt
    Das Eigentum der gelieferten Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vorbehalten; bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung. Der Kunde ist bis zum Eigentumsübergang verpflichtet, Dritte, die die Vorbehaltsware pfänden oder sonst auf sie zugreifen wollen, auf das Vorbehaltseigentum hinzuweisen und den BCV von solchen Zugriffen zu benachrichtigen.
    Beim Verkauf an Unternehmer bleibt das Eigentum an der gelieferten Ware solange vorbehalten, bis dieser sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen hat. Weiterverkäufer sind zur Weiterveräußerung der Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr ermächtigt, nicht jedoch zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung.
    Sämtliche bei Weiterveräußerungen entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Weiterverkäufer hiermit im Voraus an den BCV ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschl. Mehrwertsteuer) der Vorbehaltsware. Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Weiterverkäufer weiterhin zur Einziehung der Forderung berechtigt. Auf Verlangen hat der dem BCV abgetretene Forderungen sowie deren Schuldner bekannt zu geben und dem BCV alle für eine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
    Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch den BCV bedeutet gegenüber Unternehmern keinen Rücktritt vom Vertrag.

  6. Gewährleistung
    Die Gewährleistung für Mängel der Ware beträgt sechs Monate.
    Eine Gewährleistungspflicht besteht nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, insbesondere sich also nicht erheblich auf die Gebrauchsfähigkeit auswirkt. Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde die Ware entgegen den Bestimmungen des Urheberrechtgesetztes verwendet hat.

  7. Untersuchungs- und Rügepflicht
    Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sowie erhebliche, leicht sichtbare Mängel und Beschädigungen sind innerhalb von einer Woche nach Lieferung schriftlich zu rügen.
    Unternehmer haben Mängel, die nicht offensichtlich sind, innerhalb von zwei Wochen, nachdem sie diese erkannt haben, zu rügen
    Bei Verletzung der Untersuchungs- u. Rügeobliegenheit gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

  8. Urheberrechtsbestimmungen
    Auf die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes wird ausdrücklich verwiesen. Der BCV ist berechtigt bei bekannt gewordenen Verstößen gegen das UrhG Anzeige gegen den Kunden zu erstatten sowie die GEMA und andere mit der Sicherung der Urheberrechte befassten Organisationen von dem Verstoß in Kenntnis zu setzen.
    Einzelexemplare von Noten der Chormusik werden grundsätzlich nur mit einer Kennzeichnung „Ansichtsexemplar” zum normalen Verkaufspreis abgegeben. Bei einer nachfolgenden Bestellung eines Chorsatzes wird dieses Probeexemplar gutgeschrieben und geht in das Eigentum des Kunden über. Wird das Ansichtsexemplar innerhalb von 10 Tagen zurückgeschickt, erfolgt keine Berechnung.

  9. Komponisten
    Der Vertrag über die Veröffentlichung einer Komposition im BCV bedarf der vorgesehenen Schriftform.
    Der BCV übernimmt für unverlangt eingesandte Manuskripte keine Haftung. Eine Rücksendung kann nur erfolgen, wenn der Sendung ein ausreichendes Rückporto beigefügt ist, und der Einsender die Rückgabe schriftlich verlangt. Kopien werden grundsätzlich nicht zurückgesandt.

  10. Allgemeine Bestimmungen
    Sämtliche Ansprüche des Kunden aus diesem Vertrag sind weder abtretbar noch verpfändbar.
    Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
    Erfüllungsort ist Berlin, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist – soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der jeweilige Sitz des BCV.
    An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der BCV-Kunden gebunden.
    Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eines dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
    Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

Beachten Sie bei allen Musikalien-Ausgaben
das generelle Kopierverbot!

Informationen im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen gemäß § 312c Abs. 1 Nr. 1 BGB

Nach den gesetzlichen Regelungen in §§ 355 bis 359 steht Ihnen im geschäftlichen Verkehr mit dem Berliner Chormusik-Verlag ein Widerrufsrecht zu. Hierbei müssen Sie wie folgt vorgehen:

Zunächst müssen Sie Ihr Widerrufsrecht in Textform ausüben oder durch Rücksendung der Ware kundtun. Das vorgenannte Widerrufsrecht steht Ihnen zwei Wochen lang zu. Die Frist beginnt mit Eingang der Ware bei Ihnen, wenn wir unseren gesetzlichen Informationspflichten nach der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht bis zu diesem Zeitpunkt nachgekommen sind. Sie haben die Frist eingehalten, wenn sie Ihren Widerruf oder die Ware rechtzeitig, also bis zum Ablauf der zwei Wochen absenden. Die Rücksendung der Waren als Widerruf oder in Folge des Widerrufs erfolgt dann auf unsere Kosten und Gefahr, wobei wir davon ausgehen, dass Sie eine übliche Form der Rücksendung wie etwa das Standardpostpaket wählen.

Den Widerruf richten Sie bitte an:

Berliner Chormusik-Verlag
Salzachstr. 28a
14129 Berlin

Nur bei einem Warenwert bis zu 40,- EUR erfolgt die Rücksendung auf Ihre Kosten und auch nur dann, wenn die von uns gelieferte Ware der von Ihnen bestellten Ware entspricht.

Bitte achten Sie darauf, dass die zur Rücklieferung vorgesehene Ware vollständig (samt aller Instrumentalstimmen etc.) einschließlich geeigneter Außenverpackung, in jedem Fall aber in einer geeigneten Transportverpackung zurückgesandt wird.